Die Vollstreckungsmaschine ist ein staatlich reglementierter Vorgang, bei dem es darum geht, im Interesse von Gläubigern auf das Einkommen und Vermögen von Schuldnern zuzugreifen und dies den Gläubigern zu geben.
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Deshalb ist es den Gläubigern untersagt, selbst auf das Eigentum der Schuldner zuzugreifen und sich das Geld, die Gegenstände zu holen, die nach Ansicht des Gläubigers dem Gläubiger zustehen. Dieser gewaltsame Eingriff ist nur den vom Gesetz dafür vorgesehenen Organen der Zwangsvollstreckung erlaubt.
Man spricht auch allgemein vom „Gewaltmonopol“ des Staates.
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